Wird eine Lehrkraft einer staatlichen Schule des sexuellen Missbrauchs verdächtigt, ist die Schulleitung verpflichtet, die Schulaufsicht zu informieren. Träger der Schule Meldung zu geben. Als Kinder werden in Deutschland Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verstanden, in anderen Staaten Personen bis mindestens zur Vollendung des 12. und höchstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.