Die Mindeststrafen wurden 2004 auf Freiheitsstrafe von drei Monaten (bei Taten ohne Körperkontakt, z. B. sexuellen Handlungen vor Kindern) bis zu zehn Jahren (bei Todesfolge) ausdifferenziert. Die Mindeststrafe beträgt in der Bundesrepublik Deutschland seit 1973 sechs Monate Freiheitsstrafe (für minder schwere Fälle war bis 2004 Geldstrafe möglich).